Allgemein

Gesetzliche Schutzvorrichtungen für Ihre Katze in der Wohnung

In der 2. Tierhalteverordnung – eine gesetzliche Bundes-Vorschrift – steht, dass Katzen, die in Räumen gehalten werden, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

Was sind nun geeignete Schutzvorrichtungen für eine Wohnungkatze ?

Katzen sind verspielt und so kommt es leider immer wieder vor, dass ein Vogel oder Insekt ausreicht und die Katze vom Balkon oder geöffneten Fenster fällt. Allein in Wien ist die Anzahl erschreckend. 8-10 Katzen fallen in manchen Monaten tagtäglich aus Wiens Fenstern und verletzten sich, sind weg oder gar tot.

Meist reicht ein einfaches Katzennetz, welches auf stabilen Rahmen oder Stehern aufgebracht ist. Die meisten Wohnungen in Wien sind jedoch Mietwohnungen, wo in der Regel nicht gebohrt werden darf. Auch ist ein Katzennetz oder Metallgitter vor den Fenstern nicht gerade ein Augenschmaus.

Zudem sind Fluchtwege aus feuerpolizeilichen Gründen freizuhalten.

Wenn Sie auch Sicherheit für Ihre Katzen mit transparenten Katzengittern wollen, dann können Sie unverbindlich eine Anfrage an office@katzenschutz.at stellen und wir rechnen Ihnen die zu erwartenden Kosten für Ihre Gitter unverbindlich aus.

Schicken Sie uns Fotos der Fenster, die ungefähre Rahmengröße und Ihre Adresse oder zumindest die PLZ. Sie können auch unser Anfrageformular verwenden.