Allgemein

Katzenschutz für Fenster, Türen und Balkone ohne Bohren

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs darf ein Vermieter einen Mieter „Haustiere“ nicht generell verbieten. Die Mietervereinigung gibt zum Mietrecht detaillierte Auskunft. Katzen und Hunde sind keine Kleintiere und dürfen unter gewissen Bedingungen gehalten werden.

Die Haltung von Tieren ist gesetzlich verankert und in der 2. Tierhalteverordnung steht eindeutig, dass die Haltung von Katzen in Wohnungen geeignete Schutzvorrichtungen für Fenster und Balkone vorsieht, die den Absturz von Katzen verhindert.

Die Optik eines Katzennetzes – oder auch das falsche Katzennetz – die bauliche Veränderung kann mitunter zu Diskussionen mit dem Vermieter oder der Beauftragten Hausverwaltung führen.

Transparentes Katzenschutznetze un Transparente Katzenschutzgitter sind da die Lösung beziehungsweise ein guter Kompromiß zwischen optischer Veränderung und Nutzen für den Mieter.

Wir von Katzenschutz haben uns auf diese Lösungen spezialisiert und bieten transparente, fast unsichtbare Lösungen für Balkone und transparente Katzenschutzgitter für Fenster und Türen an.

Unsere Montagemethoden kommen grundsätzlich OHNE BOHREN aus. Wir schauen auf die Sicherheit, aber auch auf die Optik.

Ohne Bohren bedeutet auch, dass eine unwesentliche Veränderung des Mietobjektes vorliegt, dass ist eine solche Änderung, die leicht rückgängig gemacht werden kann. Da unsere transparenten Katzengitter für Fenster ganz leicht von Menschenhand entfernt werden können, liegt eine solche unwesentliche Veränderung vor. Dennoch raten wir sich mit dem Vermieter oder Hausverwaltung abzustimmen.

Achtung: Bei der Wohnungsrückgabe sind Katzen- und Fliegengitter zu demontieren, daher ist die Investion gut zu überdenken.

Schreibe einen Kommentar