Allgemein

Gesetzliche Bestimmungen bei der Haltung von Katzen

Rund 1,39 Mio Privathaushalte in Österreich haben Haustiere. In diesen Haushalten leben insgesamt 1.537.850 Katzen und/oder 629.120 Hunde. (Quelle Statistik Austria).

Jeder 5. hat in Österreich eine Katze, viele davon mehrere und diese werden in als Wohnungskatzen (Schutzvorrichtungen) oder Freigängerkatzen (Kastrationspflicht) gehalten.

Die 2. Tierhalteverordnung ist hier maßgebend

Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen

  • (1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.
  • (2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt
  • (3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.
  • (4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
  • (5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.
  • (6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.
  • (7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
  • (8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
  • (9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
  • (10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden
  • (11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

Was sind geeignete Schutzvorrichtungen ?

Katzen sind verspielt und so kommt es leider immer wieder vor, dass ein Vogel oder Insekt ausreicht und die Katze vom Balkon oder geöffneten Fenster fällt. Allein in Wien ist die Anzahl erschreckend. 8-10 Katzen fallen in manchen Monaten tagtäglich aus Wiens Fenstern und verletzten sich, sind weg oder gar tot. Meist reicht ein einfaches Katzennetz, welches auf stabilen Rahmen oder Stehern aufgebracht ist. Die meisten Wohnungen in Wien sind jedoch Mietwohnungen, wo in der Regel nicht gebohrt werden darf. Auch ist ein Katzennetz oder Metallgitter vor den Fenstern nicht gerade ein Augenschmaus.

Wir von KATZENSCHUTZ bieten Ihnen daher folgende Lösungen an:

TRANSPARENTE KATZENGITTER

PETSCREEN , transparent, schraubenlose Montage mit Einhänge und Verdrehwinkel. Rahmenfarbe weiß/braun/RAL

Selbst leicht entfernbar – mind 8. Punktverankerung im Fensterrahmen. UV und witterungsbeständig, Insektenschutz, kein Plastik, 156 kg Reißfestigkeit.

Transparenz, Festigkeit und schraubenlose Montage mittels Einhänge- und Verdrehwinkel

Was sind die Vorteile der Einhängewinkel und Verdrehwinkel?

  • keine Beschädigung Ihrer Fensterrahmen oder Dichtungen (vermieterfreundlich)   
  • die Montage erfolgt von Innen
  • das Gitter kann schnell entfernt werden – z.B. zum Putzen, sitzt jedoch fest am Rahmen
  • Seitliche Verdrehwinkel sorgen für zusätzlichen Schutz und werden gleichzeitig als Grifflaschen benutzt.
  • Die Montage erfolgt ohne Klebstoff und ohne Bohren und somit kann die Demontage auch von Ihnen leicht und rückstandsfrei erfolgen.

BALKONSICHERUNGEN

Die Montage erfolgt auch stehts ohne Bohren.

Wenn auch Sie planen eine Katze zu adoptieren, so wenden Sie sich gerne an uns telefonisch oder per Mail unter office@katzenschutz.at oder verwenden Sie unser Anfrageformular